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Arbeitsschutzanweisung
Die allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien, die nach Gefahrenanalyse festgelegt sind, sind immer und aufmerksam zu befolgen!
Auf dieser Baustelle sind keine weiteren Sicherheitsaspekte zu beachten
Haben Sich Bedingungen vor Ort offensichtlich geändert, muss dies dem Büro mitgeteilt werden.
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