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Arbeitsschutzanweisung
Die allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien, die nach Gefahrenanalyse festgelegt sind, sind immer und aufmerksam zu befolgen!
Auf dieser Baustelle sind keine weiteren Sicherheitsaspekte zu beachten
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Haben Sich Bedingungen vor Ort offensichtlich geändert, muss dies dem Büro mitgeteilt werden.
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