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Arbeitsschutzanweisung

Die allgemeinen Arbeitsschutzrichtlinien, die nach Gefahrenanalyse festgelegt sind, sind immer und aufmerksam zu befolgen!

Auf dieser Baustelle sind keine weiteren Sicherheitsaspekte zu beachten

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Haben Sich Bedingungen vor Ort offensichtlich geändert, muss dies dem Büro mitgeteilt werden.

Baustellenleiter

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